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   VG Ansbach, 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893   

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https://dejure.org/2020,54619
VG Ansbach, 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893 (https://dejure.org/2020,54619)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893 (https://dejure.org/2020,54619)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - AN 6 K 19.01893 (https://dejure.org/2020,54619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Bescheid, Beschwerde, Vollziehung, Gerichtsvollzieher, Hinterlegung, Vorabentscheidung, Zwangsvollstreckung, Erinnerung, Widerspruch, Verwaltungsverfahren, Vollstreckung, Zwangsvollstreckungsverfahren, Anscheinsbeweis, Wiederaufgreifen, Aussetzung des Verfahrens, Kosten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 2 S 2436/14

    Entscheidung des abgabenrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei

    Auszug aus VG Ansbach, 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893
    Einem Abgabenschuldner ist es bei offenem Verfahrensausgang regelmäßig zuzumuten, die Abgabe zunächst zu begleichen und sein Begehren im Hauptsacheverfahren weiter zu verfolgen, falls in seinem Fall nicht ausnahmsweise eine besondere Härte - für deren Vorliegen hier indes nichts spricht - gegeben ist (vgl. dazu den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 4.2.2015 - 2 S 2436/14 -).

    Einem Abgabenschuldner ist es bei offenem Verfahrensausgang regelmäßig zuzumuten, die Abgabe zunächst zu begleichen und sein Begehren im Hauptsacheverfahren weiter zu verfolgen, falls in seinem Fall nicht ausnahmsweise eine besondere Härte - für deren Vorliegen hier indes nichts spricht - gegeben ist (vgl. dazu den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 4.2.2015 - 2 S 2436/14).

  • VG München, 20.10.2016 - M 26 S 16.4279

    Ablehnung der Rundfunkbeitragspflicht wegen Bestreitens der rechtlichen Existenz

    Auszug aus VG Ansbach, 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893
    In Anbetracht der Tatsache, dass es gerade in Massenverfahren wie demjenigen der Rundfunkbeiträge ohne enormen Verwaltungsaufwand kaum noch möglich wäre, jeden einzelnen Bescheid unterschreiben zu lassen, gebietet es der Grundsatz der Sparsamkeit der Verwaltung, die bestehenden technischen Möglichkeiten zu nutzen, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten möglichst gering zu halten (VG München vom 20.10.2016 - M 26 S 16.4279).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VG Ansbach, 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893
    Der Antrag erweist sich daher als offensichtlich rechtsmissbräuchlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher unbeachtlich (BVerwG vom 14.11.2012 -2 KSt 1/11, U.v. 5.12.1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ff., B.v. 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71).
  • VGH Bayern, 06.07.2007 - 7 CE 07.1151

    Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren; Zulässigkeit einer formlosen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893
    Die Behörde kann aber ihrer Beweispflicht im Streitfall auch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins genügen, wenn sie Tatsachen vorträgt, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger das Schreiben tatsächlich erhalten haben muss (vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.7.2007 - 7 CE 07.1151 - juris Rn. 8 m.w.N.; bestätigt durch BayVGH, B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.232 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893
    Der Antrag erweist sich daher als offensichtlich rechtsmissbräuchlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher unbeachtlich (BVerwG vom 14.11.2012 -2 KSt 1/11, U.v. 5.12.1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ff., B.v. 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71).
  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.232

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren; Übermittlung

    Auszug aus VG Ansbach, 13.02.2020 - AN 6 K 19.01893
    Die Behörde kann aber ihrer Beweispflicht im Streitfall auch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins genügen, wenn sie Tatsachen vorträgt, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger das Schreiben tatsächlich erhalten haben muss (vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.7.2007 - 7 CE 07.1151 - juris Rn. 8 m.w.N.; bestätigt durch BayVGH, B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.232 - juris Rn. 2).
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